Kirchgemeindeversammlung im KGH Melchnau
Ordentliche Versammlung
Dienstag, 1. Dezember 2026
20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Melchnau
Traktanden
1. Nachfolgeregelung Finanzverwaltung
2. Budget 2027, Beratung und Genehmigung;
Festsetzung des Kirchensteuersatzes;
Kenntnisnahme Finanzplan 2027 – 2031
3. Wahlen von neuen Kirchgemeinderatsmitgliedern
4. Verschiedenes
Es liegen im Sekretariat sowie auf der Homepage
(www.kirche-melchnau.ch) 10 Tage (ab 18. November 2026)
vor der Versammlung wie folgt zur Einsichtnahme auf:
- Budget 2027
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen a. A. einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Zur Versammlung sind alle in Kirchgemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen freundlich eingeladen.
Melchnau, Oktober 2026 Der Kirchgemeinderat