Bestattung
Bestattungen
Aufhebung der Gräber auf dem Friedhof Melchnau
Gemäss dem Bestattungs- und Friedhofreglement der Einwohnergemeinde Melchnau vom 13. Juni 2021 beträgt die Grabruhe mindestens 25 Jahre. Die Friedhofkommission hat beschlossen, nachstehende Gräber im Frühjahr 2026 aufzuheben:
· Erdbestattungsgräber aus den Jahren 1997 - 1999 (Reihen 1 + 2) und später darauf beigesetzte Urnen.
· Urnengräber aus den Jahren 1995 – 2000 (ganzes Grabfeld) und später darauf beigesetzte Urnen.
Die betroffenen Grabfelder auf dem Friedhof Melchnau sind gekennzeichnet. Die Gräber werden den Angehörigen bis am 10. April 2026 überlassen. Nach diesem Termin verfügt die Friedhofkommission über die Grabstätten.
Gedenkfeier im Zusammenhang mit der Grabfeldräumung:
Am Freitag, 10. April 2026, um 18.00 Uhr findet in der Kirche Melchnau zur Verabschiedung der Grabstätten eine Andacht statt, zu der die Angehörigen und Freunde herzlich eingeladen sind.
Zudem besteht die Möglichkeit, mit dem Anbringen einer Platte auf dem Gedenkstein vor der Aufbahrungshalle, weiterhin den Verstorbenen auf dem Friedhof zu gedenken.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Gemeindeverwaltung Melchnau, Tel. 062 917 50 22.
Melchnau, 5. Januar 2026
Friedhofkommission Melchnau
Eine kirchliche Trauerfeier
Ob Erdbestattung oder Kremation gewählt wird, entscheiden die Angehörigen. Am Grab findet eine kurze Besinnung mit Gebet statt, in der die Anwesenden Abschied nehmen und ihre Gedanken vor Gott bringen können. Anschliessend versammeln sich die Trauernden in der Kirche zur Trauerfeier.
Die kirchliche Trauerfeier ist ein Gottesdienst, in dem Angehörige und Freunde von der verstorbenen Person gemeinsam Abschied nehmen. Im Gedenken und in der Stille halten sie inne und bringen ihre Trauer, Dankbarkeit und Verbundenheit zum Ausdruck.
Der Pfarrer spricht in der Predigt über die Vergänglichkeit des Lebens und über die Hoffnung, die das Evangelium schenkt. Dabei stehen Trost, Ermutigung und die Würdigung des gelebten Lebens im Mittelpunkt.
Der Gottesdienst wird bewusst schlicht gehalten, mit Respekt und Achtung vor dem Menschen, der gegangen ist.
Todesfall, was ist zu tun?
Im Todesfall melden zunächst die Angehörigen, das Spital oder das Altersheim den Tod einem Arzt, damit die ärztliche Todesbescheinigung ausgestellt werden kann.
Anschliessend nehmen die Angehörigen Kontakt mit dem zuständigen Bestattungsamt auf:
- Für Melchnau, Reisiswil und Busswil: Gemeindeverwaltung Melchnau, Telefon: 062 917 50 25
- Für Gondiswil: Gemeindeverwaltung Gondiswil, Telefon: 062 962 01 12
Das Bestattungsamt koordiniert gemeinsam mit den Angehörigen und in Absprache mit dem Bestatter:
- den Termin für die Kremation (falls gewünscht)
- den Termin für die Erdbestattung oder Urnenbeisetzung
- den Zeitpunkt des Abdankungsgottesdienstes (nach Rücksprache mit dem Pfarrer)
Zudem informiert das Bestattungsamt den Totengräber, die Sigristin sowie weitere involvierte Personen.
Die musikalische Begleitung im Gottesdienst (Organist) wird durch den Pfarrer organisiert.
Wollmershäuser Achim
Pfarramt I (89%)
Dienstag – Freitag
Moosackerstr. 3, 4917 Melchnau
062 927 11 19
Weininger Christian
Pfarramt II / KUW (40%)
Mittwoch und Donnerstag
Käsereistrasse 4, 4917 Melchnau
077 500 97 91 (Whatsapp, Combox)